Widerrufsrecht
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Widerrufsbelehrung | |||
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Abschnitt 1 | |||
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Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach
Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2
aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief,
Telefax, E-Mail) erhalten haben.Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf
einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: | |||
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Abschnitt 2 | |||
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Die
Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende
Angaben: | |||
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1. |
die
Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche
Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
zugehörige Registernummer oder gleichwertige
Kennung; | ||
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2. |
die
Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige
Aufsichtsbehörde; | ||
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3. |
die
Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat der Europäischen
Union, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen
Vertreter gibt, oder einer anderen gewerblich tätigen Person
als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich
zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher
tätig wird; | ||
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4. |
zur
Anschrift | ||
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a) |
die
ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die
Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist,
bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den
Namen des Vertretungsberechtigten; | |
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b) |
jede
andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verbraucher und
einem Vertreter des Unternehmers oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser
Person geschäftlich zu tun hat, maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des
Vertretungsberechtigten; | |
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5. |
die
wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie
der Vertrag zustande kommt; | ||
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6. |
den
Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen
Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn
kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem
Verbraucher eine Überprüfung des Preises
ermöglicht; | ||
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7. |
gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten,
die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt
werden; | ||
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8. |
den
Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die
wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit
speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem
Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in
der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge
sind; | ||
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9. |
eine
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
hinsichtlich des Preises; | ||
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10. |
Einzelheiten hinsichtlich der
Zahlung und der Erfüllung; | ||
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11. |
alle
spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des
Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch
den Unternehmer in Rechnung gestellt werden; | ||
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12. |
das
Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber
dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des
Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von
Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des
Bürgerlichen Gesetzbuchs); | ||
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13. |
die
Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat; | ||
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14. |
die
vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Vertragsstrafen; | ||
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15. |
die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme
von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde
legt; | ||
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16. |
eine
Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
zuständige Gericht; | ||
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17. |
die
Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung
genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen
sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die
Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu
führen; | ||
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18. |
den
Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und
gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen; | ||
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19. |
das
Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder
unter die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S.
47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch
unter die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) geschaffenen
Anlegerentschädigungssysteme fallen. | ||
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Abschnitt 3 | |||
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Im Fall
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. | |||
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(Ort),
(Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) | |||
Gestaltungshinweise:
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Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des
Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer,
E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner
Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine
Internetadresse. | |
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Die unter den Nummern 3, 4 Buchstabe b, den Nummern 7, 8,
9, 11, 13, 14, 16 und 19 aufgelisteten und kursiv gedruckten
Informationen sind nur dann in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen, wenn
sie für den vorliegenden Vertrag einschlägig sind. Der Kursivdruck ist dabei
zu entfernen. Eine Information ist auch dann vollständig aufzunehmen, wenn sie
nur teilweise einschlägig ist, beispielsweise, wenn bei Nummer 7 nur zusätzliche
Kosten, nicht aber weitere Steuern, die nicht über den Unternehmer abgeführt
oder von ihm in Rechnung gestellt werden, anfallen. Werden Informationen gemäß
der vorstehenden Vorgabe nicht aufgenommen, so ist die fortlaufende Nummerierung
entsprechend anzupassen (wird beispielsweise Nummer 8 nicht übernommen, so wird
Nummer 9 zu Nummer 8 etc.). Wird bei Nummer 4 Buchstabe b nicht übernommen, so
entfällt bei Buchstabe a im Text der Buchstabe „a)“ sowie die Überschrift „zur
Anschrift“. Die letzte in der Widerrufsbelehrung aufgenommene Information soll
mit dem Satzzeichen „.“ abschließen. | |
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Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer
Überziehung im Sinne des § 505 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist hier
Folgendes einzufügen: | |
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„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte
Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte
Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags
der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen,
wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung
oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert
haben.“ | |
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Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Finanzierungshilfe,
der von der Ausnahme des § 506 Absatz 4 BGB erfasst ist, gilt
Folgendes: | |
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a) |
Ist Vertragsgegenstand die Überlassung einer Sache mit
Ausnahme der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten
Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, so sind
hier die konkreten Hinweise entsprechend Gestaltungshinweis |
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b) |
Ist Vertragsgegenstand die Erbringung einer Dienstleistung,
die nicht in der Überlassung einer Sache gemäß Buchstabe a oder in einer
Finanzdienstleistung besteht, oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom,
wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum
Verkauf angeboten werden, oder die Lieferung von Fernwärme, so sind hier die
konkreten Hinweise entsprechend Gestaltungshinweis |
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c) |
Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von nicht auf einem
körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so ist hier folgender
Hinweis zu geben: |
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„Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
gelieferten digitalen Inhalte verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich
zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Lieferung der
digitalen Inhalte beginnen.“ |
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Bei Anwendung der Gestaltungshinweise | |
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„Besondere Hinweise“. | |
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Wenn ein verbundenes Geschäft (§ 358 BGB) vorliegt, ist für
finanzierte Geschäfte der nachfolgende Hinweis
einzufügen: | |
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„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und
ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr
gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder
wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung
bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der
Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im
Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der
Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Letzteres gilt nicht, wenn der finanzierte Vertrag den Erwerb von
Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum
Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich
vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem
den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht
zusteht.“ | |
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Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines
grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu
ändern: | |
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„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden
Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die
Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch
Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen
Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung,
Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder
den Veräußerer einseitig begünstigt.“ | |
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Wenn ein zusammenhängender Vertrag (§ 360 BGB) vorliegt, ist
der nachfolgende Hinweis einzufügen: | |
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„Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit
diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der
zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten
auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht
wird.“ | |
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Wird für einen Vertrag belehrt, der auch einen Vertrag über
die Erbringung von Zahlungsdiensten betrifft, für den in Anlage 3a und/oder in
Anlage 3b des EGBGB ein Muster für eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung
gestellt wird, so sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen aus den Mustern für
die Widerrufsbelehrung zu kombinieren. Soweit zu kombinierende Ergänzungen
identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlauts nicht
erforderlich. | |
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Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In
diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der
Widerrufsbelehrung“ oder durch die Wörter „(einsetzen: Firma des Unternehmers)“
zu ersetzen. | |